Sonderurlaub
Beantragung von Sonderurlaub und Verdienstausfall
Wer zur Beantragung von Sonderurlaub bei seinem Arbeitgeber ein offizielles Schreiben oder eine Bescheinigung benötigt, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt, kann sich an die Fachstelle Jugendpastoral wenden.
Wer im Besitz einer gültigen JuleiCa ist und in der ehrenamtlichen Jugendarbeit aktiv ist, aber keinen Erholungsurlaub oder Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung beantragen kann, hat die Möglichkeit auf Ausgleichszahlungen für die entstehenden Defizite. Diese werden vom Land Niedersachsen gezahlt, sofern ein Budget zur Verfügung steht. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhält man für max. 8 Tage jährlich einen Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag.